Nein! Fängst Du nicht. Abgelehnt – und zwar entschieden.
Viele Hundeunternehmer überlegen sich, dass sie erst einmal mit einem günstigen Preis starten und diesen dann erhöhen, wenn sie mehr Erfahrung haben und/oder wenn sie aus der =>Kleinunternehmerregelung fallen und Mehrwertsteuer (synonym: Umsatzsteuer) zahlen müssen.
So werden zum Start zum Beispiel 35€ pro Einzelstunde verlangt – schließlich gehen die ja in voller Höhe in die eigene Tasche. Gar nicht schlecht, denkt sich der motivierte und frisch gebackene Selbständige. Ja, das ist okay, auch wenn ich Dir für ein langfristiges Leben von Deinem Hundeunternehmen zu einem höheren Stundensatz raten würde, damit es nicht in ein Überleben ausartet. Aber gut, nehmen wir einmal diesen Preis, der für Viele in der Hundebranche durchaus realistisch ist.
Dann kommt man – und das ist außerordentlich erfreulich! – auf einen Jahresumsatz von über 17.500€ und muss plötzlich von allen Einnahmen 19% Umsatzsteuer an den Staat abführen. So bleiben von den ursprünglich 35€ Stundenlohn noch 29,41€ über.
Ups… Das klingt schon nicht mehr so positiv.
19% an den Staat heißt, dass Du bei gleicher Arbeit ein Fünftel weniger Geld in der Tasche hast als bisher. Folglich musst Du die Preise erhöhen. Um wieder bei einem Stundelohn von 35€ zu landen, musst Du nun 41,65€, also 42€ von Deinen Kunden verlangen. Bei gleicher Leistung wie bisher müssen die Kunden nun 20% mehr zahlen.
Was wird passieren? Im besten Falle gibt es unzufriedene Gesichter und Erklärungsbedarf. Im schlimmsten Falle werden einige Kunden gehen und sich eine Hundeschule mit den Preisen suchen, die sie gewohnt sind. Das wiederum bringt einen Umsatzeinbruch mit, der oft erst nach einigen Monaten aufgefangen ist, nämlich wenn neue Kunden gewonnen wurden, die bereit sind, den neuen Preis zu zahlen.
Eine 20%ige Preiserhöhung ist schlichtweg zu viel, um sie an Kunden weiterzugeben. 5% oder vielleicht auch 10% kann ein (zufriedener) Kunde verkraften, aber 20%? Da springen viele ab.
Bei den geringen Stundensätzen, von denen wir hier reden, musst Du als Selbständiger jedoch die gesamten 20% auf Deine Kunden abwälzen, um weiterhin rentabel zu arbeiten und von Deiner Selbständigkeit leben zu können.
Folgende Punkte sprechen also dafür, gleich mit den Preisen anzufangen, die Du auch nehmen möchtest, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist:
- Du baust Dir von Anfang an den richtigen Kundenstamm auf – nämlich den, der solvent genug und bereit dazu ist, 42€ oder 45€ für eine Einzelstunde zu zahlen.
- Du bietest Deinen Kunden Stabilität und verärgerst sie nicht durch eine unverhältnismäßige Preissteigerung.
- Du testest Dein Geschäftsmodell (Dein Angebot, Deine Preise) unter realen Bedingungen. Denn was bringt es Dir, wenn Dein Konzept mit günstigen Preisen funktioniert, mit den höheren Preisen jedoch nicht mehr?
Wenn Du von Beginn an mit den Preisen startest, die Du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer nehmen möchtest, schaffst Du Dir von Anfang an einen Kundenstamm, der zu Dir passt. Nur so kannst Du von Beginn an herausfinden, ob Dein Angebot auch unter realistischen Bedingungen (nämlich zu Preisen, von denen Du leben kannst), am Markt besteht. Mit einem „erst günstig – dann teurer“-Vorgehen musst Du Dein Unternehmen praktisch zwei Mal aufbauen: Das erste Mal beim Start Deiner Selbständigkeit und das zweite Mal, wenn Du die Klientel ansprichst, die vom finanziellen Niveau eigentlich langfristig Deine Kunden sein sollen. Das ist anstrengend und müßig. Also: bitte gleich „richtig“ kalkulieren und von Beginn an angemessene Preise nehmen.
Und da fällt mir noch der schöne Spruch ein: „Wenn Du niemandem zu teuer bist, bist Du zu billig.“