“Starte nebenberuflich, um Entscheidungen zu treffen, die wirklich gut für Dein Unternehmen sind – anstatt Dich vom Kontostand leiten lassen zu müssen.”
Die behördlichen Schritte
Wenn Du Dich nebenberuflich selbständig machst, stellt sich insbesondere die Frage, bis wann die Selbständigkeit als „Nebenberuf“ angesehen wird und ab wann sie der Hauptberuf ist.
Hierfür werden die Kriterien Arbeitszeit und Einkommen herangezogen. Das Einkommen der nebenberuflichen Selbständigkeit sollte das „Haupteinkommen“ nicht überschreiten, das ist recht eingängig. Mit „Einkommen“ ist das gemeint, was hinterher für Dich im Portemonnaie überbleibt, also einfach ausgedrückt: Umsatz abzüglich der betrieblichen Kosten.
Bei der Arbeitszeit wird in der Regel ein Richtwert von maximal 18 Stunden pro Woche angenommen. Bitte sprich mit Deiner Krankenkasse und dem für Dich zuständigen Finanzamt über diese Kriterien, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Übrigens: Sobald Du einen Mitarbeiter beschäftigst, wird Deine Selbständigkeit als hauptberuflich angesehen.
Wenn Du angestellt bist, hast Du in der Regel die Pflicht, Deinen Arbeitgeber über Deine Pläne zumindest zu informieren, ggf. sogar seine Erlaubnis einzuholen. Das kannst Du üblicherweise in Deinem Arbeitsvertrag nachlesen.
Um selbständig zu sein, meldest Du Dich beim Finanzamt an und wirst dort als Hundetrainer in der Regel als Gewerbetreibender eingestuft. Somit meldest Du noch in Deiner örtlichen Gemeinde ein Gewerbe an und füllst eine Online-Anmeldung bei der VBG aus – das ist die für Hundetrainer und Dogwalker zuständige Berufsgenossenschaft (für Tierphysio- und Tierheilpraktiker ist die BGW die richtige Adresse). Und schon hast Du alle Formalia erledigt, um Deine nebenberufliche Selbständigkeit zu beginnen.
Erlaubnispflicht für Hundetrainer
Als Hundetrainer gibt es jedoch noch eine weitere behördliche „Hürde“, nämlich die Anerkennung nach §11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG (Tierschutzgesetz). Sobald Du mit Deiner Tätigkeit als Hundetrainer Geld verdienst, benötigst Du diese Erlaubnis, die vom zuständigen Veterinäramt ausgestellt wird. Bitte melde Dich dort so früh wie möglich und erfrage, wie diese Anerkennung in Deiner Region abläuft (das ist nämlich bundesweit nicht einheitlich).
Hundeplatz, Versicherungen & Steuern
Wenn Du mobil, also ohne eigenen Hundeplatz arbeitest, trainierst Du auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Um sicherzustellen, dass das erlaubt ist, kannst Du bei Deinem Ordnungsamt nachfragen.
Um Dich abzusichern, ist eine berufliche Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Lass Dich am besten beraten, welche weiteren Versicherungen für Deine persönliche Situation sinnvoll sind, wie z.B. eine Unfallversicherung.
Bitte setze auch Deine Krankenversicherung von Deiner Selbständigkeit in Kenntnis, falls Du wie oben empfohlen nicht ohnehin schon mit ihnen telefoniert hast.
Steuerlich macht es übrigens keinen Unterscheid, ob Deine Selbständigkeit neben- oder hauptberuflich ausgeübt wird (auch nicht, was die Kleinunternehmerregelung angeht). Ich empfehle Dir, Dich von Anfang an von einem Steuerberater begleiten zu lassen. Die IHK, bei der Du als Gewerbetreibender automatisch Mitglied bist, ist ein guter Ansprechpartner für all Deine Fragen rund um die Gründung.
Ich wünsche Dir von Herzen ganz viel Erfolg und vor allem Freude bei Deinem Start! 💃✨💖
Herzliche Grüße und bis bald,
Deine Tina